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Impfungen: Wundstarrkrampf (Tetanus) Von Dr. Kerstin Fey, Fachtierärztin für innere Medizin an der Medizinischen und Gerichtlichen Veterinärklinik der Justus-Liebig-Universität Gießen. Unsere Pferde sind die für den Wundstarrkrampf anfälligste Haustierart. Die Bezeichnung beschreibt das Krankheitsbild recht genau: Die äußerlich sichtbaren Muskeln sind dauernd und schmerzhaft zusammengezogen – starr und steif stehen die armen Pferde da. Verursacher ist ein Bakterium, Clostridium tetani. In den meisten Fällen gelangt es über eine Wunde in den Körper. Diese Bakterien sind – teilweise als sehr überlebensfähige Sporen – überall in der Umgebung unserer Pferde vorhanden, insbesondere im Erdboden. Aber auch im Magen-Darm-Trakt gesunder Pferde kann man es nachweisen. Wirklich gefährlich wird Clostridium tetani nur, wenn es seine Giftstoffe (Toxine) produziert. Diese Toxinbildung erfolgt vor allem, wenn sich der Keim vermehrt. Ideal für Clostridien sind sauerstoffarme Bedingungen, wie sie eben in tief im Körper gelegenen Wunden und in schlecht durchblutetem Gewebe herrschen. So kommt der Tetanus besonders häufig nach Nageltritten vor. Aber grundsätzlich stellt jede Verletzung eine potenzielle Gefahr dar – schließlich lässt sich nur in wenigen Fällen eine Verschmutzung völlig vermeiden. Gelangt Clostridium tetani also in eine sauerstoffarme Umgebung, so vermehrt es sich und setzt dabei insbesondere den Giftstoff „Tetanospasmin“ frei. Dieses Gift wird von den in unmittelbarer Nähe der Wunde vorhandenen Nervenzellen aufgenommen und in diesen bis in das Rückenmark transportiert. Dort blockiert es die Freisetzung von Substanzen, die normalerweise zu einer Abschwächung von Reflexen und Reaktionen auf äußere Reize führen. Somit blockiert das Tetanustoxin ausgerechnet die Nervenzellen, die normalerweise die Spannung der Körpermuskulatur hemmend beeinflussen. Die Folge ist der nicht zu kontrollierende Krampf der Skelettmuskulatur bei vollem Bewusstsein: die Pferde stehen mit steif nach vorn gerecktem Hals und her-ausgestellten Beinen (sägebockartig) da. Sie können wegen der starken Anspannung der Kaumuskulatur kein Futter aufnehmen, geschweige denn kauen und schlucken. Jedes Geräusch oder auch nur Lichteinfall bedeutet eine Qual, da alle äußeren Reize zu einer noch stärkeren Muskelanspannung führen. Ein typisches Zeichen hierfür ist das Sichtbarwerden des dritten Augenlides, da der Augapfel von seinen Muskeln in die Augenhöhle hereingezogen wird. Betroffene Pferde sind schließlich so erschöpft, dass sie seitlich umfallen, da sie ja ihre Beine nicht anwinkeln können. So kommt es zum Verenden im Festliegen. Auch mit den heutigen intensivmedizinischen und pflegerischen Möglichkeiten kann nur ein sehr kleiner Teil der Pferde gerettet werden, wenn sich die ersten Symptome zeigen. Sitzt das Tetanustoxin
nämlich erst einmal in den Nervenzellen, so braucht sein Abbau
oft Wochen. Einen Menschen kann man in dieser Zeit beatmen und
durch Infusionen ernähren – für ein Pferd endet der
Wundstarrkrampf meist tödlich.
Daher nochmals der Appell: Lassen Sie Ihr Pferd in jedem Fall aktiv gegen Tetanus impfen! Eigentlich müsste diese Impfung aus Tierschutzgründen vorgeschrieben sein, darin wird jeder zustimmen, der einmal das Leiden eines Tetanuspferdes mit ansehen musste. Eine direkte Ansteckungsgefahr für andere Tiere besteht aber nicht, so dass diese vorbeugende Maßnahme aus seuchenhygienischer Sicht nicht gefordert werden kann. Dem Wundstarrkrampf kann jedoch sehr wirksam vorgebeugt werden: 1. durch den Tetanus-Toxoid-Impfstoff (aktive Immunisierung) und 2. durch die Gabe der spezifischen Antikörper in einem Tetanus-Serum (passive Immunisierung). Die aktive Impfung ist hochwirksam und sehr nebenwirkungsarm, fast nebenwirkungsfrei, sieht man von der Möglichkeit einer Schwellung an der Injektionsstelle, die nach wenigen Tagen wieder verschwunden ist, einmal ab. Der Nutzen der aktiven Immunisierung gegen Tetanus überwiegt das ja stets denkbare Risiko bei Weitem. Durch Injektion des Toxoid-Impfstoffes wird der Körper angeregt, Antikörper zu bilden, die den von den Clostridien gebildeten Giftstoff abfangen, bevor er überhaupt in die Nervenzellen aufgenommen werden kann. Sind Grundimmunisierung und Auffrischungen ordnungsgemäß durchgeführt, so reicht dieser Schutz bei kleineren und oberflächlicheren Verletzungen aus. Bei Verschmutzungen, tief im Gewebe gelegenen Verletzungen, schlecht durchbluteten Wunden und unklarem Impfstatus muss allerdings das Serum gegeben werden, damit ein sofortiger Schutz gewährleistet ist. Tetanus-Serumgaben sollten andererseits auf das wirklich notwendige Maß beschränkt werden, da schwere Nebenwirkungen bei wiederholt notwendigen Gaben nicht ganz auszuschließen sind. Gleichwohl: In den oben genannten Situationen ist das Risiko der Tetanuserkrankung bei weitem höher als jenes der Serum-Nebenwirkung. Sie können Serumgaben vermeiden, indem Sie Ihr Pferd regelmäßig aktiv mit dem Tetanus-Toxoid impfen lassen! Hier liegt zugegebenermaßen ein (kleines) Problem: Wie oft muss geimpft werden? Impfstoffhersteller empfehlen für das Pferd alle ein bis zwei Jahre Auffrischungsimpfungen. Wahrscheinlich würden diese Auffrischungen auch in noch größeren Abständen genügen, aber wie sicher ist dann der Impfschutz? Die bislang einzig sichere Methode wären Infektionsversuche in größer werdenden Zeitabständen nach der letzten Impfung – natürlich verbietet sich eine solche Überprüfung beim Wundstarrkrampf schon aus Tierschutzgründen. Also: Jedes Fohlen sollte im Alter von etwa drei bis vier Monaten seine erste aktive Tetanus-Impfung erhalten. Zwar besitzen die Fohlen in diesem Alter noch Antikörper, die sie mit der Biestmilch aufgenommen haben, aber die im Blut messbaren Spiegel sind schon merklich abgesunken. Damit wirkungsvolle Konzentrationen in der ersten Milch vorliegen, sollte die tragende Stute möglichst vier bis sechs Wochen vor dem Geburtstermin noch einmal geimpft werden – übrigens auch zu ihrem eigenen Schutz. Dies gilt nicht nur für Tetanus, sondern auch für die „Husten“-Impfungen. Bei dem Fohlen sollte eine erste Auffrischung vier bis sechs Wochen nach der ersten Impfung und eine zweite spätestens im Alter von einem Jahr erfolgen. Nach einer solchen Grundimmunisierung sind lediglich alle zwei Jahre Wiederholungsimpfungen notwendig. Tetanus-Impfstoff (meist als „T“ abgekürzt) steht in Kombination mit den üblichen Impfstoffen gegen virale Hustenerreger zur Verfügung, so dass nur eine Injektion gegeben werden muss. |