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1. Der Kader setzt sich aus Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahren, die einem Ortsverein des Landesverbandes Rheinland angehören müssen, zusammen. Sowohl die Ortsvereine als auch der Landesverband können Kinder und Jugendliche für eine Sichtung benennen. 2. Es werden maximal 30 Mitglieder in den Kader aufgenommen, wobei nach Möglichkeit mindestens ein Mitglied aus jedem Ortsverein sein sollte. Sofern weniger geeignete Kandidaten vorhanden sind, kann der Kader auch kleiner gestaltet werden. Grundsätzlich soll die Förderung aber möglichst breit angelegt sein. Reine Basisarbeit soll jedoch nicht geleistet werden. Richtlinie für die Auswahl der Kandidaten sind die Qualifikationsnoten zur DJIM in den dort ausgeschriebenen Prüfungen. Es kann aber auch jemand aufgenommen werden, wenn er diesen Richtwert nicht erfüllt. Die Kandidaten müssen mindestens drei Prüfungen angeben. Wobei die Qualifikation in einer Prüfung ausreichend sein kann (sog. Spezialisten). Die Kandidaten müssen in der Pferd/Reiterkombination antreten, in der sie die kommende Saison starten möchten. Ferner sollen die Mitglieder einen fairen Umgang mit dem Pferd und Konkurrenten aufweisen und teamfähig sein. Diese Kriterien sind als gleichwertig mit den sportlichen Leistungen zu verstehen. 3. Die Auswahl erfolgt auf zwei Sichtungen im Herbst und Frühjahr, um den Kandidaten die Möglichkeit zu geben, sich optimal zu präsentieren, sowie durch Nachweis der entsprechenden Qualifikationen. 4. Die Aufnahme ist immer für eine Saison verbindlich. Eine Neuauswahl erfolgt erst im Herbst / Frühjahr vor der nächsten Saison, indem die neuen Kandidaten zu den zwei Trainings eingeladen werden. 5. Es finden vier Trainingseinheiten jeweils an einem Samstag und Sonntag im Jahr statt. Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, mindestens an zwei von drei durch den Landesverband benannten Turnieren teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um Turniere im Gebiet des LV Rheinland und / oder Westfahlen-Lippe. Des weiteren werden von den Trainern zusätzlich Seminare und Vortragsabende zu speziellen Themen angeboten sowie die Möglichkeit gegeben, an anderen Veranstaltungen gemeinsam teilzunehmen. 6. Die Betreuung des Kaders erfolgt durch die Jugendwarte der Ortsvereine in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendwart. Hierzu sollen mindestens zwei Jugendwarte aus den Ortsvereinen den Kader sowohl bei den Trainingseinheiten als auch bei Turnieren betreuen. Auf den Turnieren soll nach Möglichkeit immer ein Trainer als Turnierbetreuer mitfahren. 7. Der Kader wird eine einheitliche Kleidung erhalten und den Namen "Jugendkader Rheinland" tragen.
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